LAPL - LEICHTFLUGZEUG-PILOTENLIZENZ
Umfang der Lizenz

Mit der Leichtflugzeug - Pilotenlizenz LAPL(A) können Sie ein Flugzeug mit bis zu 3 Passagieren in Europa fliegen. Die Ausbildung erfolgt mit einer C172. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Sie kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden (z.B. Erweiterung zum PPL(A)). LAPL(A) steht für Light Aircraft Pilot License Aircraft.

Praktische Ausbildung

von insgesamt 30 Flugstunden müssen geflogen werden:

  • 15 Stunden mit Fluglehrer
  • mindestens 6 Std. überwachter Solo
  • davon 3 Stunden Allein-Überlandflug (mind. 150 km, eine Landung auf einem zweiten Platz)

Inhaber einer LAPL(A) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben

Gültigkeit und Verlängerung

Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen und Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten absolviert haben.

Falls Sie diese Anforderung nicht erfüllen, weil Sie weniger oder gar nicht geflogen sind, besteht die Möglichkeit eines Prüfungsflug mit einem Flugprüfer. Ihre Berechtigung ist danach wieder für weitere 2 Jahre gültig.

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