Flight school & Aircrew Training
LAPL - LEICHTFLUGZEUG-PILOTENLIZENZ
Umfang der Lizenz

Mit der Leichtflugzeug - Pilotenlizenz LAPL(A) können Sie ein Flugzeug mit bis zu 3 Passagieren in Europa fliegen. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Sie kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden (z.B. Erweiterung zum PPL(A)). LAPL(A) steht für Light Aircraft Pilot License Aircraft.

Praktische Ausbildung

Von insgesamt 30 Flugstunden müssen geflogen werden:

  • 15 Stunden mit Fluglehrer
  • mindestens 6 Std. überwachter Solo
  • davon 3 Stunden Allein-Überlandflug (mind. 150 km, eine Landung auf einem zweiten Platz)

Inhaber einer LAPL(A) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben

GÜLTIGKEIT UND VERLÄNGERUNG

Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen und Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten absolviert haben.

Falls Sie diese Anforderung nicht erfüllen, weil Sie weniger oder gar nicht geflogen sind, besteht die Möglichkeit eines Prüfungsflug mit einem Flugprüfer. Ihre Berechtigung ist danach wieder für weitere 2 Jahre gültig.

PPL (A) - NACH EASA - PRIVAT-PILOTENLIZENZ
Umfang der Lizenz

Mit der Lizenz PPL(A) (EASA Teil FCL) dürfen Sie alle Flugzeuge bis 2000 kg fliegen. Mit der PPL(A) - Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, können Sie sich den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Sie erhalten damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Ihre Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen – z.B. Instrumentenflug - und Class Ratings – z.B. 2-MOT - erweitert werden.

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.

Gültigkeit und Verlängerung

Der frische Besitzer einer Privatpilotenlizenz (PPL-A) bekommt eine Klassenberechtigung Single Engine Piston SEP (Land) und darf damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung, die später auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden kann, ist grundsätzlich 24 Monate gültig. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums lediglich 12 Stunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden. Durch Erbringung dieser Mindeststundenzahl und einem Übungsflug mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden. Falls Sie diese Anforderung nicht erfüllen, weil Sie weniger oder gar nicht geflogen sind, besteht die Möglichkeit eines Prüfungsflug mit einem Flugprüfer. Ihre Berechtigung ist danach wieder für weitere 2 Jahre gültig.

CVFR - AUSBILDUNG FUNKNAVIGATION

Voraussetzungen

 

  • PPL National und Klassenberechtigung bis 2000kg oder
  • PPL nach altem Recht

(Fernlehrgang CAT wäre alternativ zur Theorieausbildung, da die Preise auf 3 Teilnehmer bezogen sind.)

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