PPL (A) - NACH EASA - PRIVAT-PILOTENLIZENZ
Lizenz

Mit der Lizenz PPL(A) (EASA Teil FCL) dürfen Sie alle Flugzeuge bis 2000 kg fliegen. Mit der PPL(A) - Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, können Sie sich den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Sie erhalten damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Ihre Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen – z.B. Instrumentenflug - und Class Ratings – z.B. 2-MOT - erweitert werden.

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden.

Gültigkeit/Verlängerung

Der frische Besitzer einer Privatpilotenlizenz (PPL-A) bekommt eine Klassenberechtigung Single Engine Piston SEP (Land) und darf damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung, die später auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden kann, ist grundsätzlich 24 Monate gültig. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums lediglich 12 Stunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden. Durch Erbringung dieser Mindeststundenzahl und einem Übungsflug mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden. Falls Sie diese Anforderung nicht erfüllen, weil Sie weniger oder gar nicht geflogen sind, besteht die Möglichkeit eines Prüfungsflug mit einem Flugprüfer. Ihre Berechtigung ist danach wieder für weitere 2 Jahre gültig.

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